Die verschiedenen Visa für touristische Aufenthalte in Japan
- Veröffentlicht am : 15/07/2026
- Von : Clément
- Youtube
Wie in allen Ländern hängen die Einreisebedingungen für Japan zu touristischen Zwecken weitgehend davon ab, aus welchem Land der Reisende stammt. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, die Art oder die Dauer des Aufenthalts anzupassen. Umfassender Leitfaden mit Japan Experience.
Das „Touristenvisum“
Für einen touristischen Aufenthalt reisen die meisten Reisenden als „temporary visitor“(vorübergehender Besucher), im Volksmund auch als „Touristenvisum“ bezeichnet, nach Japan ein. Dieser Status wird allen Staatsangehörigen eines Landes gewährt, das diplomatische Beziehungen zu Japan unterhält. Es gewährt einen Kurzaufenthalt underlaubt keine Ausübung einer bezahlten Tätigkeit auf japanischem Staatsgebiet. Die maximale Aufenthaltsdauer variiert je nach Herkunftsland des Reisenden.
Als Richtwert gilt eine maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen für Staatsangehörige unter anderem der folgenden Länder:
Frankreich, Belgien, Niederlande, Italien, Spanien, Portugal, Kanada, USA, Australien, Neuseeland, Tunesien, Türkei.
Staatsangehörige der folgenden Länder erhalten standardmäßig einen 90-tägigen Besucherstatus, können jedoch bei den Konsularbehörden eine Verlängerung dieser Frist auf 180 Tage beantragen:
Deutschland, Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Irland, Mexiko.
Staatsangehörige von Ländern, die keine diplomatischen Beziehungen zu Japan unterhalten, müssen bei den konsularischen Vertretungen der jeweiligen Länder ein Visum beantragen . Ab 2028 wird eine elektronische Reisegenehmigung (JESTA) erforderlich sein, um nach Japan einzureisen, unabhängig von Ihrem Herkunftsland.
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Das Working-Holiday-Visum
Das Working-Holiday-Visum richtet sich an junge Staatsangehörige bestimmter Länder, die ein Abkommen mit Japan geschlossen haben. Es ermöglicht einen längeren Aufenthalt auf den japanischen Inseln, in der Regelbis zu einem Jahr, und erlaubt die Ausübung einer bezahlten Tätigkeit.
Die Inhaber können so zwischen Reisezeiten und befristeten Arbeitsphasen wechseln, häufig in Bereichen wie Gastronomie, Hotellerie, Landwirtschaft oder Sprachunterricht.
Der Antrag muss einige Monate vor der Abreise bei den Konsularbehörden des Wohnsitzlandes gestellt werden. Das Höchstalter für die Antragstellung ist in der Regel auf 30 Jahre festgelegt ( genauer gesagt: Die Bewerbungsfrist endet am Tag vor dem 31. Geburtstag des Bewerbers).
In der Regel ist es erforderlich, über ausreichende finanzielle Mittel für den Beginn des Aufenthalts zu verfügen und keine unterhaltsberechtigten Kinder mitzuführen.
Die Liste der förderfähigen Länder kann hier.
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Studentenvisa
Das Studentenvisum (Student Visa) richtet sich an Personen, die über einen längeren Zeitraum eine Ausbildung in Japan absolvieren möchten, sei es an einer Universität, einer Sprachschule oder einer berufsbildenden Einrichtung (Senmon Gakkô). Dieses Studentenvisum wird je nach Art der Ausbildung für eine variable Dauer zwischen 6 Monaten und 4 Jahren ausgestellt. Es kann mit einer Arbeitserlaubnis verbunden sein, die bis zu 28 Stunden bezahlte Arbeit pro Woche erlaubt. Ein solches Visum verschafft Ihnen ausreichend Zeit, um das Land zu erkunden.
Ebenso richtet sich dasVisum für kulturelle Aktivitäten (Cultural Activities Visa) an Personen, die sich in Japan aufhalten möchten, um einekünstlerische, kulturelle oder sportliche Disziplin zu studieren oder auszuüben.
Es kann insbesondere an Personen ausgestellt werden, die eine Ausbildung in Kampfkünsten, Teezeremonie, Ikebana, Kalligraphie, traditionellem Theater, Kunsthandwerk usw. absolvieren. Um diesen Status zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, da dieses Visum keine Arbeitserlaubnis gewährt.
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